Wer in der Gemeinde Sontheim an der Brenz ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung kaufen oder bauen will, wird von der Gemeinde Sontheim an der Brenz und/oder dem Land Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Förderprogramm der Gemeinde für Alleinerziehende und Familien mit Kindern
Bei dem Erwerb eines Wohnungsbaugrundstückes von der Gemeinde Sontheim an der Brenz werden Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem Kind durch Ermäßigung des Grundstückspreises um folgende Beiträge je qm gefördert:
- Ein Kind: 5,00 Euro/qm
- Zwei Kinder: 10,00 Euro/qm
- Drei und mehr Kinder: 15,00 Euro/qm
Die Förderung ist unabhängig vom Alter der Eltern. Die Förderung wird nur für Kinder gewährt, für die Kindergeldleistungen bezogen werden.
Ansprechpartner: Finanzverwaltung
Kurt Frühsammer
Brenzer Straße 25
89567 Sontheim an der Brenz
Tel. 0 73 25 / 17 43
Fax 0 73 25 / 17 47
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Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme an. Weitere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage der L-Bank.
Weitere Förderprogramme
Von Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird das energieeffiziente Bauen gefördert. Wenn ihnen die Energieeffizienz bei ihrem Neubau wichtig ist, finden sie zu den Förderprogrammen weitere Informationen auf der Homepage der KfW.